Die Veröffentlichung des neuen Antragsformulars für Urlaub aus familiären Gründen hat viele Fragen seitens der Arbeitgeber und Arbeitnehmer verursacht. Hier sind einige zusätzliche Informationen, die allen helfen sollen, mit diesem außergewöhnlichen Verfahren umzugehen (falls Ihre Situation anders ist als die hier beschriebenen Fällen, kontaktieren Sie bitte die clc).Die Veröffentlichung des neuen Antragsformulars für Urlaub aus familiären Gründen hat viele Fragen seitens der Arbeitgeber und Arbeitnehmer verursacht. Hier sind einige zusätzliche Informationen, die allen helfen sollen, mit diesem außergewöhnlichen Verfahren umzugehen (falls Ihre Situation anders ist als die hier beschriebenen Fällen, kontaktieren Sie bitte die clc).
Das neue Formular ist für den Mitarbeiter bestimmt, der einen Antrag auf Familienurlaub aufgrund des Coronavirus stellt.
Das anzuwendende Verfahren ist das gleiche wie bei allen anderen Anträgen auf Urlaub aus familiären Gründen auch. Der/die Arbeitnehmer(in) muss den Arbeitgeber in Kenntnis setzen und ihm anschließend das ausgefüllte Formular zuschicken. Der Antrag gilt gegenüber dem Arbeitgeber und der CNS als ärztliches Attest im Sinne des Arbeitsgesetzbuchs (Artikel L. 234-53 und L. 234-54).
Da es sich um eine Ausnahmesituation handelt und der Coronavirus-bezogene Urlaub aus familiären Gründen zusätzlich zum „normalen“ Urlaub aus familiären Gründen erfolgt, soll das Formular vor allem dem Arbeitnehmer Rechtssicherheit geben.
Da der abgedeckte Zeitraum noch nicht bekannt ist (falls die bis jetzt ergriffenen Maßnahme von der Regierung verlängert werden) und um zu vermeiden, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine zusätzliche Bescheinigung erforderlich ist, wird auf dem Formular keinen Zeitraum beibehalten. Für die Rückerstattung wird sich die Verwaltung auf die Angabe bzgl. der Tage/Halbtage der vom Arbeitgeber abzugebenden Erklärung. Ein Vergleich zwischen der Erklärung des Arbeitnehmers und der Erklärung des Arbeitgebers ist nicht vorgesehen. Die Verwaltung erwartet von jedem Elternteil, der diesen Urlaub nehmen muss, ein Dokument, das alle relevante Informationen enthält, die auch in der Erklärung des Arbeitgebers enthalten sind.
Der Arbeitgeber wird daher seine Erklärung/Abrechnung für die Rückerstattung vornehmen, wie bei jedem anderen Antrag auf Urlaub aus familiären Gründen. Die Verwaltung ist dabei, ein beschleunigtes Rückerstattungssystem einzurichten. Weitere Information zu diesem Thema folgt demnächst.
Der Urlaub aus familiären Gründen kann von einem Elternteil genommen werden, wenn es keine anderen Betreuungsmöglichkeiten für das Kind gibt. Wenn nötig, können die Eltern den Urlaub aus familiären Gründen abwechselnd nehmen. In diesem Fall muss jeder Elternteil ein Formular einreichen.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf der folgenden Seite: https://bit.ly/2vYd6rP