Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier. Nach der Ankündigung der Regierung vom 8. April 2020 bzgl. Einer Notfallbeihilfe von 2 500 EUR für Selbständige, möchten wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung stellen.Nach der Ankündigung der Regierung vom 8. April 2020 bzgl. Einer Notfallbeihilfe von 2 500 EUR für Selbständige, möchten wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung stellen.
Die Gewährung dieser Unterstützungsmaßnahme ist an mehrere Bedingungen geknüpft:
der Antragsteller muss daher temporäre finanzielle Schwierigkeiten aufgrund der Folgen von COVID-19 haben,
weniger als 10 Personen beschäftigen,
sein Erwerbseinkommen, das als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dient, darf den zweieinhalbfachen Betrag des sozialen Mindestlohns nicht überschreiten.
Detaillierte Informationen sind jetzt auf der Webseite Guichet.lu verfügbar. Das Antragsformular wird Anfang nächster Woche auf Guichet.lu verfügbar sein. Der Antrag wird über einen Online-Assistenten gestellt, der über den professionellen Bereich von MyGuichet.lu mittels eines LuxTrust Produktes (z.B. Token, Smartcard oder Signing Stick) oder eines elektronischen Personalausweises verfügbar ist. Dieses Online-Antragstool wurde vom Wirtschaftsministerium mit Unterstützung des Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) entwickelt.
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