Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Unterstützungsmaßnahmen für Steuerzahler sind ebenfalls verfügbar, wenn Sie hier klicken. Im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Covid-19 hat die Regierung beschlossen, mehrere steuerliche Maßnahmen zugunsten juristischer und natürlicher Personen durchzuführen. Das Hauptziel dieser Maßnahmen ist es, den Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf von Unternehmen und Selbständigen, die von den derzeitigen wirtschaftlichen Beschränkungen stark betroffen sind, zu decken.Im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Covid-19 hat die Regierung beschlossen, mehrere steuerliche Maßnahmen zugunsten juristischer und natürlicher Personen durchzuführen. Das Hauptziel dieser Maßnahmen ist es, den Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf von Unternehmen und Selbständigen, die von den derzeitigen wirtschaftlichen Beschränkungen stark betroffen sind, zu decken.
Was direkte Steuern betrifft, so werden Unternehmen und Selbständigen Steuervorauszahlungen und Zahlungsfristen gewährt. Genauer gesagt können juristische und natürliche Personen, die eine Tätigkeit ausüben, mit der ein kommerzieller Gewinn, ein land- und forstwirtschaftlicher Gewinn oder ein Gewinn aus der Ausübung eines freien Berufes erzielt wird und die aufgrund der Covid-19-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, einen einfachen Antrag auf Aufhebung der Steuervorschüsse für die ersten beiden Quartale des Jahres 2020 stellen. Diese Maßnahme gilt für die (kommunale) Einkommenssteuer und die kommunale Gewerbesteuer.
Darüber hinaus kann eine viermonatige Zahlungsfrist für Steuern, die nach dem 29. Februar 2020 fällig werden, beantragt werden. Diese Zahlungsfrist unterliegt keinen Verzugszinsen und betrifft die Einkommenssteuer, die kommunale Gewerbesteuer und die Vermögenssteuer.
Um beide Maßnahme in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie nur die entsprechenden Formulare an die Administration des Contributions Directes zu schicken, die jetzt unter folgender Adresse verfügbar sind: https://impotsdirects.public.lu/.
Der Antrag wird nach Eingang bei der Verwaltung automatisch angenommen. Die Frist für die Einreichung von Steuererklärungen wurde bis zum 30. Juni verlängert. Diese Entscheidung gilt sowohl für juristische als auch für natürliche Personen. Die Frist für die Einreichung, den Widerruf oder die Änderung einer individuellen Steuererklärung wird bis zum gleichen Datum verlängert.
Was die indirekten Steuern betrifft, so wird die Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA ab dieser Woche alle Mehrwertsteuerguthaben unter 10.000 Euro zurückerstatten. Dies ist eine Maßnahme, die es ermöglicht, den Liquiditätsbedarf von etwa 20.000 im Großherzogtum ansässigen Unternehmen zu decken.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Unterstützungsmaßnahmen für Steuerzahler sind ebenfalls verfügbar, wenn Sie hier klicken.
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