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Luxemburger Wort: „Der Kampf um den Briefkasten“

Lesen Sie den vollständigen Artikel hier Werbebriefe und Prospekte im Briefkasten sowie Werbeflyer von der neuen Pizzeria um die Ecke, das kennt jeder. Nicht gewünscht, wandert vieles davon oft ungelesen direkt in die blaue Tonne. Andere haben einen Aufkleber am Briefkasten, dass keine Werbung erwünscht ist.Weniger Werbeflyer und Broschüren bedeutet weniger Papiermüll, so das neue Abfallgesetz – Druckereien fürchten um Aufträge.

Werbebriefe und Prospekte im Briefkasten sowie Werbeflyer von der neuen Pizzeria um die Ecke, das kennt jeder. Nicht gewünscht, wandert vieles davon oft ungelesen direkt in die blaue Tonne. Andere haben einen Aufkleber am Briefkasten, dass keine Werbung erwünscht ist.
Die Speisekarte des neuen Pizzabäckers erhalten sie nicht, gleichwohl Werbebroschüren, sofern diese als Beilage einer Zeitung oder Zeitschrift mit redaktionellem Inhalt verschickt werden. Bis zu 336 Kilogramm Papiermüll „erzeugt“ in Luxemburg jeder Einwohner laut einer Ecoconseil-Studie im Auftrag des Umweltministeriums vom letzten Jahr. Das Papier wird in Verwaltung, Schulen, beim Druck von Zeitungen, Magazinen und Werbeblättern sowie in Büros verbraucht (umgerechnet 178 Kilo pro Einwohner) gefolgt von Verpackungen aus Papier und Karton mit 119 Kilo pro Einwohner.
Die Abfallmenge reduzieren soll die EU-Richtlinie 2018/851, die kürzlich in Luxemburger Gesetze übernommen wurde. Dabei gehen die Luxemburger Vorschriften über die EU-Richtlinie hinaus und verlangen, dass ab 2024 jeder ausdrücklich mit Werbung einverstanden sein muss, damit sie in seinem Briefkasten landet – außer als Beilage eines redaktionellen Mediums. Der Luxemburger Verband der Drucker oder die Verteiler im Land wurden vorher nicht konsultiert, obwohl der eine Satz im Gesetzespaket zur Abfallvermeidung sie direkt betrifft: „À compter du 1er janvier 2024, le dépôt et la distribution d’imprimés publicitaires à vocation commerciale, à l’exception de la presse d’information gratuite, dans les boîtes à lettres sont interdits, sauf accord formel du destinataire“, heißt es im Gesetz.
„Das hat erhebliche Auswirkungen“, sagt Tom Wagner als Sprecher der Druckereien im Land. Er fürchtet, dass bis zur Umsetzung des Gesetzes Druckereien Mitarbeiter entlassen oder ganz schließen müssen, da sie dann einen wichtigen Teil ihrer Aufträge einbüßen. Was besonders stört, ist die Umkehrung: Muss jemand bislang, sofern keine Werbung erwünscht, dies auf seinem Briefkasten mitteilen, wird es ab 2024 so sein, dass niemand mehr Werbematerial erhält, es sei denn, er wünscht das ausdrücklich. Einen solchen Zettel („publicité souhaitée“) werden aber wohl nur die wenigsten an ihrem Briefkasten anbringen, befürchten Druckereien, Werbebranche und der Einzelhandelsverband clc.
 
 
(Foto: LW-Archiv)
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