Ausnahmeverfahren für den Monat November In Anbetracht der Entwicklung der Pandemie wurden die Gesundheitsmaßnahmen verschärft. In diesem Zusammenhang wurde die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Kurzarbeit für den Monat November 2020 ausnahmsweise angepasst.In Anbetracht der Entwicklung der Pandemie wurden die Gesundheitsmaßnahmen verschärft. In diesem Zusammenhang wurde die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Kurzarbeit für den Monat November 2020 ausnahmsweise angepasst.
In der Regel müssen Anträge auf Kurzarbeit spätestens am 12. Tag des Monats eingereicht werden, der dem vom Antrag betroffenen Monat vorausgeht. Die Anträge für den Monat November können jedoch ausnahmsweise bis einschließlich 5. November eingereicht werden.
Ausnahmeverfahren für den Monat November
Es wurde ein Ausnahmeverfahren eingerichtet für Unternehmen, die:
für den Monat November keinen Antrag auf Kurzarbeit gestellt hatten und;
dies nun für notwendig erachten.
Die betroffenen Unternehmen können ab sofort und bis zum 5. November das spezifische Formular herunterladen, es ausfüllen und unterschreiben und schnellstmöglich per E-Mail an folgende Adresse schicken: chp.novembre@eco.etat.lu.
Diesem Formular sind folgende Belege beizufügen:
ein Bankidentitätsnachweis (RIB);
eine Erklärung der Personalvertretung, in der bestätigt wird, dass sie über das Verfahren zur Beantragung von Kurzarbeit informiert wurde, oder, falls das Unternehmen keine Personalvertretung hat, eine von jedem von der Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter unterzeichnete Informationserklärung.
Achtung: Unternehmen, die bereits einen Antrag auf Kurzarbeit für den Monat November gestellt haben, können bei der Einreichung ihrer Endabrechnung an die ADEM die Zahl der betroffenen Mitarbeiter ausnahmsweise berichtigen. Dabei ist darauf zu achten, dass die geltenden Bestimmungen in Bezug auf den maximalen Prozentsatz der in Kurzarbeit befindlichen Belegschaft eingehalten werden.
Dieses Ausnahmeverfahren gilt nur für den Monat November. Dies bedeutet in der Praxis, dass Ausnahmeanträge für den Monat November parallel zu den Anträgen für den Monat Dezember (bis zum 5. November) nach dem üblichen Verfahren eingereicht werden können.
Zur Erinnerung: das übliche Verfahren für den Monat Dezember
Für Anträge, die sich auf den Monat Dezember beziehen, gilt das übliche Verfahren. Zur Erinnerung: Gemäß dem üblichen Verfahren müssen die Anträge jeden Monat im Voraus eingereicht werden, d. h. zwischen dem 1. und 12. Tag des Monats, der dem Monat vorausgeht, auf den sich der Antrag bezieht.
So müssen die Anträge für den Monat Dezember 2020 zwischen dem 1. November und einschließlich dem 12. November 2020 über MyGuichet.lu eingereicht werden – dasselbe gilt für die darauffolgenden Monate.
Das Unternehmen oder dessen Bevollmächtigter (z. B. ein Treuhänder) muss den Antrag elektronisch über seinen beruflichen Bereich auf der Plattform MyGuichet.lu einreichen. Der Antragsteller benötigt dazu ein LuxTrust-Produkt (z. B. Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).