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Grenzen zu Frankreich: Neue internationale und Überseegebiete-Reisezertifikate sollen ab dem 8.04.2020 vorgelegt werden

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesundheitsnotstands in Frankreich wurden Zugangsbeschränkungen zu Frankreich und zu den Überseegebieten eingeführt.Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesundheitsnotstands in Frankreich wurden Zugangsbeschränkungen zu Frankreich und zu den Überseegebieten eingeführt.
Jeder Reisende ist dazu verpflichtet, ab dem 8. April 2020, 12:00 Uhr morgens die ihrer Situation entsprechende Bescheinigung auszufüllen und mit sich zu führen:

für eine internationale Reise aus dem Ausland nach Frankreich (laden Sie das Dokument auf FR oder auf EN) herunter
für eine internationale Reise aus dem Ausland auf französische Überseegebiete (laden Sie das Dokument auf FR oder auf EN) herunter

Das Dokument muss den Verkehrsunternehmen vor dem Einsteigen und bei der Ankunftskontrolle vorgelegt werden. (Quelle: Französisches Innenministerium)
Dieses Formular richtet sich an drei verschiedene Bürgerprofile: Drittstaatsangehörige, Staatsangehörige von EU-Ländern und gebundenen Ländern (Vereinigtes Königreich, Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Monaco, Schweiz, San Marino, Vatikan) und französische Staatsangehörige.
Für die ersten beiden Fälle von Staatsangehörigen müssen Reisende, um in das französische Hoheitsgebiet einreisen zu dürfen, eine der folgenden Bedingungen erfüllen

ihren familiären Hauptwohnsitz in Frankreich zu haben
auf der Durchreise zu seiner Familie sein,
Angehörige der Gesundheitsberufe im Kampf gegen Covid-19 sein,
Frachtführer von Gütern einschließlich Seefracht sein,
Teil einer Besatzung von Passagier- und Frachtflügen auf dem Weg nach ihrer Abflugbasis sein,
Mitarbeiter im Rahmen diplomatischen Missionen oder internationalen Organisationen sein,
Grenzarbeiter an den Land-Binnengrenzen sein.

Für französische Staatsbürger sind keine Gründe erforderlich.
Auf der Grundlage unserer Recherchen bleibt folgendes festzuhalten:

die französischen Behörden werden Grenzkontrollen einführen oder verstärken (die Osterferien beginnen)
das neue Formular kommt zusätzlich zum ersten vom Arbeitsgeber ausgefüllten Formular hinzu
dieses neue Formular ist nur von der bertroffenen Person selbst auszufüllen
dieses neue Formular dient zur Kontrolle von Reisenden, die in Frankreich ankom men, aber im weiteren Sinne auch von Angestellten (die in Luxemburg immatrikuliert sind, und und offenbar verstärkt kontrolliert werden sollen)

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